
Anlässlich des ersten Beratungsgespräches werden Sie
umfassend über das Anwaltshonorar und die zu
erwartenden Kosten aufgeklärt.
Das Anwaltshonorar zwischen Ihnen und der
Anwaltskanzlei Dr. iur. Daniel Kaiser bemisst sich
grundsätzlich nach Zeitaufwand und ist von den
konkreten Umständen abhängig (unter anderem
Schwierigkeit des Falles, persönliche und wirtschaftliche
Verhältnisse der auftraggebenden Partei).
Das Honorar von Rechtsanwalt Kaiser in
den Bereichen Strafrecht (insbesondere
Strafverteidigung) und Strassenverkehrsrecht
beträgt grundsätzlich Fr. 300.00 pro Stunde.
Das Honorar für die übrigen Rechtsgebiete beträgt
grundsätzlichFr. 250.00 pro Stunde.
Zusätzlich zum Honorar werden Barauslagen wie
Porti, Telefonkosten, Kopien, Fahrtkosten
und die Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt.
Das Honorar und die Vergütung der Barauslagen
werden grundsätzlich in einer Honorarvereinbarung
festgehalten.
Nach Absprache mit dem Klienten bzw. der Klientin ist
die Vereinbarung eines Pauschalhonorars
(aufwandunabhängiger fester Betrag) unter Umständen
möglich.
Je nach konkreter Konstellation wird vom Klienten bzw.
von der Klientin nach vorgängiger Abrede ein Kosten-
vorschuss einverlangt. Bei Neukunden bildet dies
die Regel.
Besondere Regelungen gelten in Fällen, in welchen eine
unentgeltliche Prozessführung oder eine amtliche
Verteidigung in Betracht kommen oder eine
Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.