Anlässlich des ersten Beratungsgespräches werden Sie

umfassend über das Anwaltshonorar und die zu

erwartenden Kosten aufgeklärt.


Das Anwaltshonorar zwischen Ihnen und der

Anwaltskanzlei Dr. iur. Daniel Kaiser bemisst sich

grundsätzlich nach Zeitaufwand und ist von den

konkreten Umständen abhängig  (unter anderem

Schwierigkeit des Falles, persönliche und wirtschaftliche

Verhältnisse der auftraggebenden Partei).


Das Honorar von Rechtsanwalt Kaiser in 

den Bereichen Strafrecht (insbesondere 

Strafverteidigung) und Strassenverkehrsrecht

beträgt grundsätzlich Fr. 300.00 pro Stunde. 

Das Honorar für die übrigen Rechtsgebiete beträgt

grundsätzlichFr. 250.00 pro Stunde.


Zusätzlich zum Honorar werden Barauslagen wie 

Porti, Telefonkosten, Kopien, Fahrtkosten

und die Mehrwertsteuer in Rechnung

gestellt.


Das Honorar und die Vergütung der Barauslagen

werden grundsätzlich in einer Honorarvereinbarung

festgehalten.


Nach Absprache mit dem Klienten bzw. der Klientin ist

die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

(aufwandunabhängiger fester Betrag) unter Umständen

möglich.


Je nach konkreter Konstellation wird vom Klienten bzw.

von der Klientin nach vorgängiger Abrede ein Kosten-

vorschuss einverlangt. Bei Neukunden bildet dies 

die Regel. 



Besondere Regelungen gelten in Fällen, in welchen eine

unentgeltliche Prozessführung oder eine amtliche

Verteidigung in Betracht kommen oder eine

Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.